
Infos und Tipps für
Ihr Vorlesevideo
Organisatorische Rahmenbedingungen für Ihr Vorlesevideo
Veröffentlichung Ihres Kurzvideos
Ihr Video wird ab dem 14. Juni 2025 für 14 Tage auf unserer Website www.vorlesetag-steiermark.at über einen Downloadschutz abrufbar sein.
Urheberrechte
Für die digitale Aufzeichnung von Lesungen und die Veröffentlichung auf Websites gelten spezielle Urheberrechte. Falls Sie aus fremden Werken vorlesen möchten, müssen Sie daher selbst beim Verlag oder beim Autor/ bei der Autorin die Rechte in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung zur Aufzeichnung der auszugsweisen Lesung und anschließender Veröffentlichung auf der Website www.vorlesetag-steiermark.at im Rahmen des 8. Steirischen Vorlesetages 2025 einholen.
Wir können Ihren digitalen Vorlesebeitrag nur dann veröffentlichen, wenn Sie vorab eine schriftliche Einverständniserklärung des Verlags oder des Autors / der Autorin eingeholt haben. Mit der Anmeldung Ihres Vorlesevideos über unser Online-Anmeldeformular bestätigen Sie, dass Sie über die Vorleserechte verfügen und dass Ihr Kurzvideo auf www.vorlesetag-steiermark.at veröffentlicht werden darf und Sie nur urheber- und datenschutzkonforme Beiträge übermitteln. Schicken Sie uns gemeinsam mit Ihrem Video auch die schriftliche Einverständniserklärung des Verlags mit.
Die Eckpunkte für die Einholung der Vorleserechte beim Verlag sind folgende:
- Veröffentlichung ausschließlich auf der Website www.vorlesetag-steiermark.at
- für 14 Tage ab dem 14. Juni 2025 im Rahmen des 8. Steirischen Vorlesetages 2025
- Für Ihr Vorlesevideo wurde ein Downloadschutz eingerichtet
- Keine Veröffentlichung in sozialen Medien
- Auszugsweise Vorlesen für maximal 3-5 Minuten
- Nennung des Buchtitels, Autor*in und Verlag
- Zeigen des Buchcovers im Vorlesevideo
- Falls auch Illustrationen des Buches gezeigt werden wollen, sind diese zusätzlich beim Verlag anzufragen.
Einverständnis der im Kurzvideo abgebildeten Personen
Stellen Sie vor der Übermittlung Ihres Kurzvideos sicher, dass alle abgebildeten Personen im übermittelten Video mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Für die Inhalte und Richtigkeit der Angaben im Video ist ausschließlich die aufzeichnende Person des Videos verantwortlich.
Gerne können auch Kindergärten und Schulen einen digitalen Vorlesebeitrag aufnehmen. Bitte klären Sie die notwendigen Einverständniserklärungen mit den Eltern der dargestellten Kinder ab.
Bücherheld*innengeschichten
Gerne können wir Ihnen für Ihr Vorlesevideo auf Anfrage auch eine Bücherheld*innengeschichte aus dem Geschichtenwettbewerb 2025 zur Verfügung stellen. Für das Vorlesen dieser Geschichten haben wir die Vorleserechte und Sie müssen diese nicht mehr bei einem Verlag abklären. Schmökern Sie ab dem Welttag des Buches, dem 23. April, auf unserer Website, wo Sie eine kleine Auswahl von Geschichten veröffentlicht finden. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig.
Einsendeschluss des Videos
Einsendeschluss Ihres Videos inklusive der schriftlichen Einverständniserklärung des Verlags bzw. des Autors/ der Autorin ist der 26. Mai 2025. Bitte senden Sie Ihr Vorlesevideo über einen Datentransfer-Link und ein Mail mit der schriftlichen Einverständniserklärung an office@leseland-steiermark.at.
Anmeldung Ihres Vorlesevideos
Die Anmeldung für Ihren digitalen Vorlesebeitrag muss über unser Online-Anmeldeformular auf www.vorlesetag-steiermark.at erfolgen. Anmeldeschluss inkl. Zusendung Ihres digitalen Beitrages ist der 26. Mai 2025.
Bewerbung Ihres Vorlesevideos
Ihr Vorlesevideo wird auf unserer Website www.vorlesetag-steiermark.at unter den Schauplätzen des 8. Steirischen Vorlesetages 2025 gemeinsam mit den Vorleseveranstaltungen beworben.
Das Lesezentrum Steiermark behält sich das Recht vor, vor Veröffentlichung der Videos eine Auswahl zu treffen.