Infos und Tipps für

Veranstaltungspartner*innen

Organisatorische Rahmenbedingungen

Termin

Ein Tag in der Steiermark ganz im Zeichen des Vorlesens – der Steirische Vorlesetag! Heuer findet der 8. Steirische Vorlesetag am Samstag, den 14. Juni 2025 statt. Um Ihre Veranstaltung im Rahmen des 8. Steirischen Vorlesetages 2025 bewerben zu dürfen, muss Ihre Veranstaltung genau an diesem Tag stattfinden. Das Programm auf der Website www.vorlesetag-steiermark.at bezieht sich ausschließlich auf diesen einen Tag.

Anmeldung

Eine Anmeldung der Vorleseveranstaltung über das Online-Anmeldeformular auf www.vorlesetag-steiermark.at ist unbedingt notwendig.

Anmeldeschluss ist der 26. Mai 2025.

 

Hier geht’s zum Online-Anmeldeformular!

Freier Eintritt für Besucher*innen

Teilnehmende Institutionen und Personen stellen sich am Steirischen Vorlesetag unentgeltlich in den Dienst der guten Sache:

Für Veranstaltungen im Rahmen des Steirischen Vorlesetages darf von den Besucher*innen kein Eintritt verlangt werden. Institutionen steht es natürlich frei, z.B. für ein bestimmtes Besucher*innenkontingent Freikarten für den Besuch einer Ausstellung, eines Museums etc. zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall empfehlen wir eine verpflichtende Anmeldeliste vorabzuführen und dies auch bei der Anmeldung über das Anmeldeformular so anzugeben.

© Museumshof Kammern 2024

 

Honorare für Vorleser*innen

Hinsichtlich einer allfälligen Tantiemenfreiheit dürfen an die Vorleser*innen keinerlei Honorare, Fahrtkostenersätze o. Ä. gezahlt werden (siehe hierzu auch die untenstehende Bemerkung zum Sonderfall). Darüber hinaus dürfen mit Veranstaltungen im Rahmen des Steirischen Vorlesetages keine mittelbaren und/oder unmittelbaren Erwerbszwecke verbunden sein.

Sonderfall: Lesen Autor*innen ausschließlich aus eigenen Werken, kann dies auch gegen Honorar geschehen. Werden in diesem Sonderfall Honorare bezahlt, ersucht das Lesezentrum Steiermark um gesonderte Informationen.

© AK Steiermark 2024

 

Meldepflicht AKM

Die Veranstaltungen können bei der AKM meldepflichtig sein. Nur wenn Sie Ihre Veranstaltung unter Verwendung des Online-Anmeldeformulars beim Lesezentrum Steiermark anmelden, können wir Ihre Veranstaltung in die Sammelmeldung des Lesezentrums Steiermark aufnehmen. Andernfalls ist Ihre Veranstaltung NICHT bei der AKM gemeldet.

© Bücherei Kirchberg an der Raab 2024

Musik:

Wenn Sie auch Musik bei Ihrer Veranstaltung planen, müssten Sie das in jedem Fall eigenständig direkt bei der AKM melden, da musikalische Darbietungen in der Sammelmeldung nicht vorgesehen sind. Hinsichtlich einer allfälligen Tantiemenfreiheit gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Vorleseveranstaltungen (kein Eintritt, kein Honorar, kein Erwerbszweck, siehe oben) – eine (individuelle) Meldepflicht gegenüber der AKM trifft die Veranstalterin/ den Veranstalter jedoch in jedem Fall.

 

 

Rechte & Pflichten als Veranstalter*in

Als Veranstaltungspartner*in sind Sie selbst für die Organisation und Durchführung Ihrer Vorleseveranstaltung verantwortlich. Dazu zählen alle Rechte und Pflichten einer Veranstalterin bzw. eines Veranstalters. Jede Institution/ jedes Unternehmen entscheidet selbst, wer bei der Leseveranstaltung am Steirischen Vorlesetag vorliest. Das Lesezentrum Steiermark unterstützt aber gerne bei Fragen zur Umsetzung Ihrer Leseveranstaltung. Bitte wenden Sie sich an die Projektleiterin Mag.a Silke Rath unter s.rath@lesezentrum.at.

© Öffentliche Bibliothek Zeltweg 2024

 

Tolle Ideen

Verschiedene Ideen für Ihre Vorleseveranstaltung finden Sie im Ideenpool! Gleich hier anklicken und schmökern!